Liebe Mitglieder, liebe Gäste,
uns ist es wichtig, für alle, ein sicheres Umfeld in unserem Tanzsportverein zu bieten. Aber auch wir unterliegen den Bestimmungen der Coronavirus-Schutzverordnung.
Folgende Regelungen gelten im Clubheim:
3G – Regel für Erwachsene (ab 18 Jahren):
• Zutritt Vereinsgebäude:
Alle anwesenden Personen müssen vollständig geimpft oder genesen oder getestet sein (3G-Regelung).
Anwesende Personen ab 16 Jahren sind zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet.
• Zwischen 6 und 15 Jahren kann auch eine OP-Maske getragen werden. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.
• Während der Sportausübung muss keine Maske getragen werden.
Kinder und Jugendliche:
• Soweit ein Nachweis zu führen ist, gilt dies nicht für Personen, die an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes (beispielsweise ein Testheft für Schülerinnen und Schüler mit Eintragungen der Schule oder der Lehrkräfte) teilnehmen
Außerdem gilt dies nicht für Kinder unter 6 Jahren. Für Kinder, die älter als 6 Jahre, aber noch nicht eingeschult sind, wird ebenfalls von einem Testerfordernis abgesehen.
Maskenpflicht:
• Eine Maskenpflicht besteht für alle Personen, ab 6 Jahren in folgenden Bereichen:
• Eingangs-Bereich, Foyer, Umkleide, Toilette, Küche, Cafeteria.
• Während des Trainings muss keine Maske getragen werden!
Wir bitten alle Mitglieder und Gäste, uns zu unterstützen, um für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen.
Vielen Dank und bleiben Sie gesund!
Harald Konhäuser
1. Vorsitzender
TC Blau Orange e. V. Wiesbaden